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Ab 2. August: KI-Kennzeichnungspflicht trifft auch kleine Unternehmen

1. Juli 2026· it-haupt.de

In wenigen Wochen ist es so weit: Am 2. August 2026 greifen die Transparenzpflichten des EU AI Act (Artikel 50). Anders als oft angenommen betrifft das nicht nur Tech-Konzerne, sondern ganz normale Unternehmen und Organisationen — nämlich alle, die KI im Kundenkontakt oder für Inhalte einsetzen.

Worum geht es konkret?

Die Grundregel ist einfach: Menschen müssen erkennen können, dass sie es mit einer KI zu tun haben. Daraus ergeben sich drei typische Fälle in der Praxis:

  • Chatbots und KI-Assistenten: Wer auf der Website oder im Kundenservice einen Chatbot einsetzt, muss klar kennzeichnen, dass hier eine KI antwortet — nicht ein Mensch.
  • KI-generierte Inhalte: Bilder, Audio und Videos, die mit KI erstellt wurden, müssen als solche erkennbar sein — das gilt etwa für Social-Media- Grafiken oder Produktbilder.
  • Deepfakes und realistische Darstellungen: Hier gelten besonders strenge Kennzeichnungspflichten.

Die ursprünglich ebenfalls für August 2026 geplanten Pflichten für Hochrisiko-KI (etwa in Bewerberauswahl oder Bonitätsprüfung) wurden auf Dezember 2027 verschoben. Für die meisten Betriebe bleibt damit die Kennzeichnung das Thema des Sommers.

Was passiert bei Verstößen?

Die Bußgelder des AI Act sind gestaffelt und können empfindlich ausfallen — bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des Jahresumsatzes bei Verstößen gegen zentrale Pflichten. Realistisch werden Behörden bei kleinen Unternehmen zunächst auf Nachbesserung drängen. Aber: Auch Abmahnungen durch Wettbewerber sind denkbar, sobald die Pflichten gelten.

So bereiten Sie sich vor

  1. Inventur machen: Wo setzen Sie KI ein? Chatbot, Textassistent, Bildgenerator, automatische E-Mail-Antworten — vieles läuft nebenbei mit.
  2. Kennzeichnung ergänzen: Ein Hinweis im Chat-Fenster („Sie chatten mit einem KI-Assistenten“) oder bei generierten Bildern ist schnell umgesetzt.
  3. KI-Kompetenz aufbauen: Der AI Act verlangt schon seit Februar 2025, dass Mitarbeitende, die KI einsetzen, angemessen geschult sind. Eine kurze interne Richtlinie plus Schulung deckt das ab.
  4. Anbieter prüfen: Nutzen Sie KI-Tools, die in der EU gehostet werden und DSGVO-konform arbeiten — dann lösen Sie Datenschutz und AI Act in einem Zug.

Unser Fazit

Die Kennzeichnungspflicht ist kein Grund, auf KI zu verzichten — im Gegenteil. Wer transparent kommuniziert, schafft Vertrauen bei Kunden. Der Aufwand ist überschaubar, wenn man weiß, wo KI im Unternehmen steckt. Wir unterstützen Sie gerne dabei, Ihre KI-Nutzung rechtssicher und DSGVO-konform aufzustellen.